Erwarteter PSV-Beitrag 2019

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) wird auch dieses Jahr keinen Vorschuss für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung erheben und erwartet derzeit einen Beitragssatz von weniger als 0,2 % für 2019.
Basiszins weiter unverändert

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt. Damit ist er indirekt auch für den Zeitpunkt der Auszahlung von Betriebsrenten relevant.
Deutsche Insolvenzsicherung beim EuGH

Mit Spannung dürfen zwei Entscheidungen des EuGH auf Vorlagefragen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) erwartet werden, die sich auf die gesetzliche Insolvenzsicherung auswirken könnten. Eine Haftungserweiterung für den PSVaG durch ein Gerichtsurteil steht dabei nicht zu Debatte, wohl aber eine Staatshaftung, die den Gesetzgeber auf den Plan rufen könnte.
PSVaG legt Geschäftsbericht 2018 vor

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, hat seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen ist 2018 erneut zurückgegangen und sei so gering wie zuletzt in den 90er Jahren, schreibt der PSVaG in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 10. Mai 2019.
BFH zu Richttafelumstellung

Im Juli vergangenen Jahres wurden neue Richttafeln zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht (RT 2018 G, überarbeitet im Oktober 2018). Für den Übergang auf neue Rechengrundlagen verlangt das Einkommensteuergesetz (§ 6a Abs. 4 Satz 2 EStG), dass ein sich daraus ergebender Unterschiedsbetrag auf mindestens drei Wirtschaftsjahre zu verteilen ist, sich also nicht sofort und in vollem Umfang auf die Höhe der Pensionsrückstellung auswirken darf. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Regelung nun in einem Fall.
Urlaubsansprüche bei Freistellung

Das Bundesarbeitsgericht hat sich (ausweislich zweier Pressemitteilungen) in aktuellen Entscheidungen vom 19.03.2019 mit dem Thema Urlaubsanspruch in der Freistellung befasst. Unter dem Aktenzeichen 9 AZR 362/18 hat das Gericht bestätigt, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit anteilig gekürzt werden darf. Die gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen europäisches Recht.
Hinterbliebenen-versorgung und Altersdiskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 gleich mehrere Fälle zu entscheiden, welche Einschränkungen bei der Witwen-/Witwerrente zulässig sind. Nun wurde ein weiteres Urteil zur Mindestehedauer gesprochen. Wir werfen einen kurzen Blick auf das vergangene Jahr in der Rechtsprechung der Hinterbliebenversorgung.
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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: Umsetzung

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft und seit Jahresbeginn finden die neuen Regelungen zu dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung Anwendung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Hierzu gibt das neue Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (SV-Rundschreiben) vom 21.11.2018 wichtige Hinweise für die praktische Umsetzung, die Theorie und Praxis in den zurückliegenden Monaten haarklein umtrieb.
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Basiszins auch 2019 unverändert

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz - 0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt.
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019

Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2019 zugestimmt. Die Änderungen und Beitragssätze treten damit wie erwartet in Kraft. Zu erwähnen ist insb. die ab 2019 wieder paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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