Freibetrag für Versorgungsbezüge
Im Januar stand die erste Lohn- und Gehaltsabrechnung des Jahres 2020 an. Neben den aktiven Beschäftigten rechnen viele Unternehmen auch die Versorgungsbezüge ihrer ehemaligen Mitarbeiter – ihrer Betriebsrentner – ab. Zur Entlastung der Betriebsrentner wurde die bisherige Freigrenze von Versorgungsbezügen von 155,75 € zum 01.01.2020 in einen Freibetrag von nunmehr 159,25 € umgewandelt. Doch die Umsetzung lässt teils noch auf sich warten.
Basiszins 2020 weiter unverändert
Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt. Damit ist er indirekt auch für den Zeitpunkt der Auszahlung von Betriebsrenten relevant.
Einigung bei der Grundrente
Der am Sonntagabend erzielte Kompromiss zwischen CDU und SPD beschränkt sich nicht nur auf die Einigung bei der Grundrente, sondern beinhaltet weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht und der betrieblichen Altersversorgung. Insb. die geplante Umwandlung der bestehenden Freigrenze zu einem Freibetrag bei der Sozialversicherungspflicht von Betriebsrentenzahlungen ist zu begrüßen und erfuhr medial wenig Echo.
PSV-Beitrag 2019
Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), hat am 6. November den Beitragssatz für das Jahr 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt.
Wegen „mehrerer großer Insolvenzen“ im zweiten Halbjahr, so der PSV, liegt der Beitragssatz damit höher als im Juli erwartet worden war.
Sicherer Datenaustausch mit der PBG-Cloud
Die Unternehmen der PBG-Gruppe benutzen für den Datenaustausch mit ihren Kunden eine eigene Cloudlösung, die PBG-Cloud. Die PBG-Cloud basiert auf der Nextcloud – eine Self-Hosting Platform, für die sich beispielsweise auch deutsche Ministerien in Form der „Bundescloud“ sowie die Behörden der EU-Staaten Frankreich, Niederlande und Schweden entschieden haben.
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Oktober 2019 die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steigt zum Jahreswechsel auf 82.800 € (West) bzw. 77.400 € (Ost).
Erwarteter PSV-Beitrag 2019
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) wird auch dieses Jahr keinen Vorschuss für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung erheben und erwartet derzeit einen Beitragssatz von weniger als 0,2 % für 2019.
Basiszins weiter unverändert
Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt. Damit ist er indirekt auch für den Zeitpunkt der Auszahlung von Betriebsrenten relevant.
Deutsche Insolvenzsicherung beim EuGH
Mit Spannung dürfen zwei Entscheidungen des EuGH auf Vorlagefragen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) erwartet werden, die sich auf die gesetzliche Insolvenzsicherung auswirken könnten. Eine Haftungserweiterung für den PSVaG durch ein Gerichtsurteil steht dabei nicht zu Debatte, wohl aber eine Staatshaftung, die den Gesetzgeber auf den Plan rufen könnte.
PSVaG legt Geschäftsbericht 2018 vor
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, hat seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen ist 2018 erneut zurückgegangen und sei so gering wie zuletzt in den 90er Jahren, schreibt der PSVaG in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 10. Mai 2019.
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