Anstieg des PSV-Beitrags erwartet

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), informiert seine Mitgliedsunternehmen turnusgemäß im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für das laufende Jahr. Aktuell geht er von einem Beitragssatz für 2020 zwischen 4 und 5 Promille aus. Die endgültige Festsetzung erfolgt im November. 2019 betrug der Beitrag 3,1 ‰.
Betriebsrentenanpassung in Zeiten der Coronapandemie

Anders als z.B. bei der durch Gesetz sanktionierten Aussetzung von Mietzahlungen, hat der Gesetzgeber keine Sonderregelungen zu Betriebsrentenanpassungen beschlossen. Die Überprüfung von Betriebsrentenanpassungen hat damit trotz Corona gemäß § 16 BetrAVG und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu erfolgen. In dieser Ausgabe der PBG-Info beleuchten wir, ob wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie das Ausbleiben der Betriebsrentenanpassung rechtfertigen können.
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BVerfG zu Teilung im Versorgungsausgleich

Die externe Teilung im Versorgungsausgleich ist verfassungskonform. So der Tenor des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 26.05.2020[1]. Aber: Übersteigen die Transferverluste 10 %, muss der Versorgungsträger drauflegen. Versorgungsträger ist in diesem Fall der Arbeitgeber.
Volatile Märkte, CTAs und die bAV

Das neuartige Coronavirus hat die vergangen Wochen die Nachrichten und vor allem auch die wirtschaftliche Lage geprägt. Die Börsen verloren seit ihren Höchstständen zu Ende 2019 drastisch an Wert. DAX und Dow Jones befinden sich seit Jahresbeginn je knapp 27 % im Minus (Stand 2. April). Ein Kommentar zur Zeitwertbilanzierung von Assets der bAV und CTAs und starken Nerven.
Lebensversicherer bald mit geringerem Garantiezins?

Das Coronavirus hat für einen Schock an den Börsen gesorgt. Die Versicherer möchten uns bereits daran erinnern, dass die private Vorsorge fürs Alter mit einen Wertpapierdepot auf Grund mangelnder Garantien nur bedingt geeignet ist. Doch die Branche steht vor eigenen Herausforderungen: Der ohnehin schon historisch niedrige Garantiezins der Lebensversicherungen könnte schon bald weiter sinken.
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Freibetrag für Versorgungsbezüge

Im Januar stand die erste Lohn- und Gehaltsabrechnung des Jahres 2020 an. Neben den aktiven Beschäftigten rechnen viele Unternehmen auch die Versorgungsbezüge ihrer ehemaligen Mitarbeiter – ihrer Betriebsrentner – ab. Zur Entlastung der Betriebsrentner wurde die bisherige Freigrenze von Versorgungsbezügen von 155,75 € zum 01.01.2020 in einen Freibetrag von nunmehr 159,25 € umgewandelt. Doch die Umsetzung lässt teils noch auf sich warten.
Basiszins 2020 weiter unverändert

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz -0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt. Damit ist er indirekt auch für den Zeitpunkt der Auszahlung von Betriebsrenten relevant.
Einigung bei der Grundrente

Der am Sonntagabend erzielte Kompromiss zwischen CDU und SPD beschränkt sich nicht nur auf die Einigung bei der Grundrente, sondern beinhaltet weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht und der betrieblichen Altersversorgung. Insb. die geplante Umwandlung der bestehenden Freigrenze zu einem Freibetrag bei der Sozialversicherungspflicht von Betriebsrentenzahlungen ist zu begrüßen und erfuhr medial wenig Echo.
PSV-Beitrag 2019

Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), hat am 6. November den Beitragssatz für das Jahr 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt.
Wegen „mehrerer großer Insolvenzen“ im zweiten Halbjahr, so der PSV, liegt der Beitragssatz damit höher als im Juli erwartet worden war.
Sicherer Datenaustausch mit der PBG-Cloud

Die Unternehmen der PBG-Gruppe benutzen für den Datenaustausch mit ihren Kunden eine eigene Cloudlösung, die PBG-Cloud. Die PBG-Cloud basiert auf der Nextcloud – eine Self-Hosting Platform, für die sich beispielsweise auch deutsche Ministerien in Form der „Bundescloud“ sowie die Behörden der EU-Staaten Frankreich, Niederlande und Schweden entschieden haben.
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