Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2017 einen Beitrag in Höhe von 2,0 ‰. Dies gibt der Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung vom 8. November 2017 bekannt. Bemessungsgrundlage sind die steuerlichen Rückstellungen für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und Renten. Mehr erfahren Sie im nachstehenden PDF.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2018 veröffentlicht. Die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2018 auf 78.000 € (West) bzw. 69.600 € (Ost) steigen. Gemeinsam mit den derzeit geltenden Beitragssätzen haben wir dies tabellarisch zusammengefasst:

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es neuerdings unschädlich, wenn eine Versorgungszusage die Vererbbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vorsieht. Solange in der Rangfolge für die Hinterbliebenenleistungen zunächst die in der Altersvorsorge üblichen Personen zum Zug kommen, ist eine nachrangige Vererbbarkeit unschädlich. Mehr lesen Sie in unserer nachstehenden PBG-Info:

Angleichung des handelsbilanziellen und steuerlichen Aufwands bei der Bilanzierung von Direktzusagen; dynamische Anpassung an den aktuellen Marktzins anstelle von konstanten oder durchschnittlichen Rechnungszinssätzen; echte Stärkung der bAV durch bessere marktwirtschaftliche Anreize

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln, (PSVaG) wird keinen Vorschuss für 2017 erheben und erwartet aus aktueller Sicht einen Beitragssatz in Höhe des langjährigen Durchschnittswertes von 0,28 %. Weitere Informationen finden Sie im

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Soeben, kurz vor 12 Uhr am heutigen 7. Juli 2017, hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen und das Gesetz tritt wie erwartet zum 1. Januar 2018 in Kraft. In unserer vorigen PBG-Info haben wir bereits die wesentlichsten Änderungen zum Nachlesen für Sie zusammengetragen.

Zu Beginn eines jeden Halbjahres veröffentlicht die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz. Er liegt zum 1. Juli 2017 seit nun einem Jahr unverändert bei -0,88 %. Der Basiszins ist die Grundlage zur Ermittlung des gesetzlichen Verzugszinses, welcher für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern einschlägig ist. Eine verspätete Zahlung von Versorgungsleistungen fällt auch hierunter.
Weitere Informationen zu Basis- und Verzugszins sowie eine historische Übersicht über die Zinshöhe finden Sie in der aktuellen PBG-Info.

 

Mit neun Läufern sowie unserem hauseigenen Jubelchor nahm die PBG am Dienstag, den 13. Juni, an der J.P. Morgan Corporate Challenge in Frankfurt - dem größten Firmenlauf der Welt - teil! Insgesamt rund 64.000 Läufer liefen, rannten und gingen bei schönstem Frühsommerwetter für den guten Zweck 5,6 Km durch Innenstadt und Hochhausschluchten bis zu den unzähligen Bananenbergen an den Verpflegungsstationen im Zieleinlauf. Sportliche Höchstleistungen reihen sich hinter Werten wie Teamgeist, Kommunikation, Kollegialität, Fairness und Gesundheit ein. Es war ein Riesenspaß und wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr - dann bereits zum siebten Mal mit der PBG!

Dieses PBG-Info stellt zunächst die Fakten und Neuerungen durch das BRSG dar. In weiteren PBG-Infos werden wir dann die neuen Regelungen kommentieren und erläutern und unsere Erwartungen an das neue Gesetz darstellen und Ihnen, soweit notwendig, Hilfen und Handlungoptionen vorstellen.

Bitburger wird 200 und braut zur Feier des Jahres das Jubiläumsbier 1817! Wir gratulieren herzlichst und freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit in den nächsten 200 Jahren!