Angleichung des handelsbilanziellen und steuerlichen Aufwands bei der Bilanzierung von Direktzusagen; dynamische Anpassung an den aktuellen Marktzins anstelle von konstanten oder durchschnittlichen Rechnungszinssätzen; echte Stärkung der bAV durch bessere marktwirtschaftliche Anreize

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln, (PSVaG) wird keinen Vorschuss für 2017 erheben und erwartet aus aktueller Sicht einen Beitragssatz in Höhe des langjährigen Durchschnittswertes von 0,28 %. Weitere Informationen finden Sie im

.

Soeben, kurz vor 12 Uhr am heutigen 7. Juli 2017, hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen und das Gesetz tritt wie erwartet zum 1. Januar 2018 in Kraft. In unserer vorigen PBG-Info haben wir bereits die wesentlichsten Änderungen zum Nachlesen für Sie zusammengetragen.

Zu Beginn eines jeden Halbjahres veröffentlicht die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz. Er liegt zum 1. Juli 2017 seit nun einem Jahr unverändert bei -0,88 %. Der Basiszins ist die Grundlage zur Ermittlung des gesetzlichen Verzugszinses, welcher für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern einschlägig ist. Eine verspätete Zahlung von Versorgungsleistungen fällt auch hierunter.
Weitere Informationen zu Basis- und Verzugszins sowie eine historische Übersicht über die Zinshöhe finden Sie in der aktuellen PBG-Info.

 

Mit neun Läufern sowie unserem hauseigenen Jubelchor nahm die PBG am Dienstag, den 13. Juni, an der J.P. Morgan Corporate Challenge in Frankfurt - dem größten Firmenlauf der Welt - teil! Insgesamt rund 64.000 Läufer liefen, rannten und gingen bei schönstem Frühsommerwetter für den guten Zweck 5,6 Km durch Innenstadt und Hochhausschluchten bis zu den unzähligen Bananenbergen an den Verpflegungsstationen im Zieleinlauf. Sportliche Höchstleistungen reihen sich hinter Werten wie Teamgeist, Kommunikation, Kollegialität, Fairness und Gesundheit ein. Es war ein Riesenspaß und wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr - dann bereits zum siebten Mal mit der PBG!

Dieses PBG-Info stellt zunächst die Fakten und Neuerungen durch das BRSG dar. In weiteren PBG-Infos werden wir dann die neuen Regelungen kommentieren und erläutern und unsere Erwartungen an das neue Gesetz darstellen und Ihnen, soweit notwendig, Hilfen und Handlungoptionen vorstellen.

Bitburger wird 200 und braut zur Feier des Jahres das Jubiläumsbier 1817! Wir gratulieren herzlichst und freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit in den nächsten 200 Jahren!

Im Urteil X R 23/15 vom 20.09.2016 hat der BFH einem Betriebsrentner die Anwendung der Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) auf die Einmalzahlung aus einer Pensionskasse versagt; es mangle an der "Außerordentlichkeit" dieser Einkünfte, da die Kapitalauszahlung bereits in der Versorgungszusage angelegt ist. Darüber hinaus stellt der BFH die Steuerbegünstigung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 bei solchen Konstruktionen generell in Frage, was einige Experten empört. Warum wir zur Besonnenheit aufrufen, lesen Sie in unserer aktuellen bAV-Info.

"pay and forget!" ruft das BMAS; was jetzt? Die bAV oder Ihre Entgeltumwandlung für eine auskömmliche Altersversorgung?; Zielrenten als die neue Sau im bAV-Dorf; die Enthaftung der Arbeitgeber als Alibi für die Restauration der Gewerkschaften durch das BMAS

Zusammenfassung und Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die betriebliche Altersvorsorge als Spielball der Tarifparteien: Wenn Du selber keine Lösung hast, delegiere! In diesem Fall an die Tarifpartner, die dann auch gleich die (80 %) nicht tariflich gebundenen Arbeitnehmer glücklich machen dürfen.  Eine Übersicht über geplante Änderungen durch die bAV-Reform finden Sie in unserer Weihnachtsedition der PBG-Info. Zusammenfassung und Gesetzentwurf der Bundesregierung