PSVaG legt Geschäftsbericht 2018 vor
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, hat seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen ist 2018 erneut zurückgegangen und sei so gering wie zuletzt in den 90er Jahren, schreibt der PSVaG in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 10. Mai 2019.
BFH zu Richttafelumstellung
Im Juli vergangenen Jahres wurden neue Richttafeln zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht (RT 2018 G, überarbeitet im Oktober 2018). Für den Übergang auf neue Rechengrundlagen verlangt das Einkommensteuergesetz (§ 6a Abs. 4 Satz 2 EStG), dass ein sich daraus ergebender Unterschiedsbetrag auf mindestens drei Wirtschaftsjahre zu verteilen ist, sich also nicht sofort und in vollem Umfang auf die Höhe der Pensionsrückstellung auswirken darf. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Regelung nun in einem Fall.
Urlaubsansprüche bei Freistellung
Das Bundesarbeitsgericht hat sich (ausweislich zweier Pressemitteilungen) in aktuellen Entscheidungen vom 19.03.2019 mit dem Thema Urlaubsanspruch in der Freistellung befasst. Unter dem Aktenzeichen 9 AZR 362/18 hat das Gericht bestätigt, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit anteilig gekürzt werden darf. Die gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen europäisches Recht.
Hinterbliebenen-versorgung und Altersdiskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 gleich mehrere Fälle zu entscheiden, welche Einschränkungen bei der Witwen-/Witwerrente zulässig sind. Nun wurde ein weiteres Urteil zur Mindestehedauer gesprochen. Wir werfen einen kurzen Blick auf das vergangene Jahr in der Rechtsprechung der Hinterbliebenversorgung.
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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: Umsetzung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft und seit Jahresbeginn finden die neuen Regelungen zu dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung Anwendung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Hierzu gibt das neue Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (SV-Rundschreiben) vom 21.11.2018 wichtige Hinweise für die praktische Umsetzung, die Theorie und Praxis in den zurückliegenden Monaten haarklein umtrieb.
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Basiszins auch 2019 unverändert
Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz - 0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt.
Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019
Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2019 zugestimmt. Die Änderungen und Beitragssätze treten damit wie erwartet in Kraft. Zu erwähnen ist insb. die ab 2019 wieder paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
PSV-Beitrag 2018: 2,1 Promille
PSV-Beitrag für 2018: 2,1 Promille
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2018 einen Beitrag in Höhe von 2,1 ‰. Die Beitragsfestsetzung gab der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung am 13. November bekannt. Im Vorjahr betrug der Beitragssatz noch 2,0 ‰. Trotz der leichten Anhebung befinden sich die Kosten der Insolvenzsicherung von Betriebsrentenansprüchen damit auch in 2018 unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 2,8 ‰.
Neue Sterbetafeln für die bAV (zum Zweiten)
BMF-Schreiben vom 19.10.2018 – IV C 6 – S 2176/10004 - Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Bekanntermaßen wurden für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen überraschend Ende Juli neue Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln 2018 G – siehe PBG-Info vom 27.07.2018) veröffentlicht. Noch überraschender wurden sie Ende September wieder zurückgenommen und dann überarbeitet, Anfang Oktober erneut veröffentlicht.
Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2019 veröffentlicht. Die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2019 auf 80.400 € (West) bzw. 73.800 € (Ost) steigen.
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