Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), hat am 6. November den Beitragssatz für das Jahr 2019 auf 3,1 Promille festgesetzt.
Wegen „mehrerer großer Insolvenzen“ im zweiten Halbjahr, so der PSV, liegt der Beitragssatz damit höher als im Juli erwartet worden war.
PSV-Beitrag 2019 festgesetzt: 3,1 ‰ - Beitrag höher als im Sommer erwartet
Damals ging man noch von einem Beitragssatz unter 2 Promille aus. Der PSV verzichtet jedoch wie in den Vorjahren auf die Erhebung eines Vorschusses für 2020.
In den bisherigen 44 Geschäftsjahren des PSV bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,5 ‰. Bemessungsgrundlage für die Beitragserhebung ist für Direktzusagen der betriebliche Altersversorgung die steuerliche Rückstellung, also der Teilwert gem. § 6a EStG Abs. 3.
Neue Zahlen zur Anzahl der sicherungspflichtigen Insolvenzen, Schadenvolumen und Beitragsaufkommen wird der PSV vorrausichtlich im Frühjahr 2020 mit seinem Jahresabschluss für 2019 veröffentlichen. Im Anschluss daran folgt unter Berücksichtigung der bis dahin aufgetretenen Insolvenzen eine Prognose für den Beitragssatz 2020.
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