Mit dem am 24.06.2020 in Kraft getretenen „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ unterfallen nun auch die regulierten Pensionskassen dem gesetzlichen Insolvenzschutz nach dem Betriebsrentengesetz. Ab 2021 müssen Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine regulierte Pensionskasse durchführen, Insolvenzsicherungsbeiträge an den PSV zahlen.

Die Insolvenzsicherungspflicht gilt nicht für Pensionskassen, die Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG sind. Protektor ist eine Sicherungseinrichtung, die bei Insolvenz des Versicherers für die garantierten Leistungen einsteht.

Regulierte Pensionskassen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Regulierte Pensionskassen, die einen höheren Garantiezins als den gemäß § 88 Abs. 3 VAG geltenden Höchstrechnungszins (derzeit 0,9 %) in Ihren Tarifen garantieren dürfen, sind trotz der stärkeren Überwachung  durch die BaFin in den letzten Jahren in wirtschaftliche Schieflage geraten, da sie die hohen Zinsversprechen im langanhaltenden Zinstief nicht mehr erwirtschaften konnten. Einige Pensionskassen waren daraufhin gezwungen, ihre Leistungen zu reduzieren. Dazu sind sie aufgrund der in ihren Satzungen zwingend enthaltenen Sanierungsklauseln berechtigt.

Da der Arbeitgeber aufgrund der im Betriebsrentengesetz geregelten Einstandspflicht die Kürzung auszugleichen hat, realisiert sich die Leistungskürzung beim Versorgungsempfänger erst wenn auch der Arbeitgeber ausfällt. Da die Pensionskasse bisher kein insolvenzsicherungspflichtiger Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung war, tritt der PSV für den Ausfall des Arbeitgebers nicht ein.

Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsniveau

Obwohl der PSV erst für Insolvenzen ab dem 01.01.2022 eintritt, beginnt die Beitragspflicht der Arbeitgeber bereits in 2021 mit einem Beitrag in Höhe von 3 Promille der Bemessungsgrundlage. Für laufende Leistungen beträgt die Bemessungsgrundlage 20 % des Deckungskapitals, welche sich nach der Anlage 1 zu § 4 d Abs. 1 EStG für männliche Leistungsempfänger berechnet. Bei Anwartschaften entspricht die Bemessungsgrundlage in ihrer Höhe der Jahresrente der erreichbaren Altersente.

Für die Jahre 2022 bis 2025 ist zuzüglich zu dem jeweils geltenden Beitragssatz des PSV ein Zuschlag von 1,5  Promille zu zahlen. Mit dem Zuschlag müssen sich die Arbeitgeber an der Finanzierung des beim PSV bestehenden Ausgleichsfonds beteiligen.

Insolvenzen vor dem 01.01.2022

Tritt der Sicherungsfall vor dem 01.01.2022 ein, hat der PSV für unverhältnismäßige Leistungskürzungen einzustehen. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2019 sind Leistungskürzungen unverhältnismäßig, wenn die Pensionskasse die Leistungen um mehr als 50 % kürzt, oder der  Arbeitnehmer durch die Kürzung seiner Pensionskassenrente unter die von Eurostat veröffentlichte Armutsgefährdungsschwelle für Deutschland fällt. Aktuell wird diese unterschritten, wenn das monatliche Einkommen eines Ehepaares unter 1.704 € liegt. Der PSV füllt in diesen Fällen die Leistungen auf das Mindestniveau von 50 % der bzw. bis zur Höhe der Armutsgefährdungsschwelle auf. Er erhält die Leistungen jedoch vom Bund erstattet. 

Fazit

Besteht in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, sollten Sie prüfen, ob diese auf der Internetseite der Protektor Lebensversicherungs-AG als Mitglied geführt ist (https://www.protektor-ag.de/de/sicherungsfonds/mitglieder). Für Mitglieder besteht keine neue Insolvenzsicherungspflicht. Wird eine bei Ihnen bestehende Pensionskassenzusage von einer regulierten Pensionskasse durchgeführt – in der Regel sind dies Firmenpensionskassen – sind Sie von der Novellierung betroffen.

2026 wird das BMAS überprüfen, ob die im Gesetz gewählte Beitragsbemessungsgrundlage und die sich daraus ergebenden Beitragsvolumina in Relation zum Schadenvolumen sachgerecht sind. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft werden, ob die Ausnahme der deregulierten Pensionskassen aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei der Protektor Lebensversicherungs-AG weiter sachgerecht ist.

 

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