Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, hat seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen ist 2018 erneut zurückgegangen und sei so gering wie zuletzt in den 90er Jahren, schreibt der PSVaG in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 10. Mai 2019.
Die 95.100 (Vorjahr: 94.795) insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgeber hatten 2018 durch ihre Beiträge ein Schadenvolumen von 659,6 Mio. € (Vorjahr: 659,1 Mio. €) zu stemmen. Dafür war ein Beitragssatz in Höhe von 2,1 ‰ (Vorjahr: 2,0 ‰) der Bemessungsgrundlage erforderlich. Damit lag der Beitrag unter dem Durchschnitt aller Geschäftsjahre (2,7 ‰) und auch der letzten 10 Geschäftsjahre (2,9 ‰) des PSVaG.
Seit 2007 wird mit einem zusätzlichen Beitrag die sogenannte „Altlast“ finanziert. Das sind die über den PSVaG gesicherten unverfallbaren Anwartschaften aus Insolvenzen bis 2005. Hierfür war ein Gesamtbeitrag von 2,2 Mrd. € erforderlich, der über 15 Jahre verteilt wird, sodass die Altlast bis 2021 ausfinanziert ist.
Der Deckungsgrad aller gesicherten Anwartschaften beim PSVaG beträgt nunmehr 93,6 % (Vorjahr: 90,6 %).
Zum Ausgleich von Beitragsspitzen bildet der PSVaG einen Ausgleichsfonds, dessen Zielgröße die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2017 mit 9 ‰ der Bemessungsgrundlage für die PSV-Beiträge festgelegt hat. 2018 konnten dem Ausgleichsfonds 480 Mio. € zugeführt werden, sodass er die aktuelle Zielgröße von 3,105 Mrd. € fast erreichte. Im Ausgleichsfonds stehen derzeit 2,986 Mrd. € zur Verfügung.
Für 2019 rechnet der PSVaG wiederum mit einem moderaten Schadensgeschehen. Wobei für diese Prognose natürlich nur die Entwicklung bis dato herangezogen werden kann. Eine erste Prognose des Beitragssatzes wird es im Juli zur Mitgliederversammlung des PSVaG geben.
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