PSV-Beitrag für 2018: 2,1 Promille
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2018 einen Beitrag in Höhe von 2,1 ‰. Die Beitragsfestsetzung gab der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung am 13. November bekannt. Im Vorjahr betrug der Beitragssatz noch 2,0 ‰. Trotz der leichten Anhebung befinden sich die Kosten der Insolvenzsicherung von Betriebsrentenansprüchen damit auch in 2018 unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 2,8 ‰.
Im Juli war man noch von einem Beitrag in Höhe von 2,5 ‰ ausgegangen. Der zu finanzierende Aufwand habe sich in den vergangen Monaten aber positiver entwickelt als erwartet als zum Zeitpunkt der Prognose zur Jahresmitte.
Beitragsbemessungsgrundlage des PSV-Beitrags sind die steuerlichen Rückstellungen für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und Renten. Für alle Mitgliedsunternehmen summiert sich diese Bemessungsgrundlage zu Ende September auf rund 345 Mrd. €. Mit dem Beitragssatz von 2,1 ‰ erhält der PSVaG für 2018 somit rund 725 Mio. €.
Ein Beitragsvorschuss für 2019 wird, wie in den zurückliegenden Jahren, nicht erhoben.
In den bisherigen 44 Geschäftsjahren des PSVaG bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,3 ‰ (1990) und 14,2 ‰ (2009). Der gewichtete durchschnittliche Beitragssatz über alle 44 Geschäftsjahre beträgt 2,8 ‰. Diese Entwicklung zeigt, dass auch die gesetzliche Insolvenzsicherung nicht zum Nulltarif zu haben ist (mit Ausnahme des Jahres 2016, in welchem der Beitragssatz des PSV null betrug) und zyklisch starken Schwankungen unterliegt. Andererseits hat sie diese Schwankungen bis dato sehr robust überstanden. Die gesetzlichen Glättungsmechanismen im Fall von Beitragsspitzen wie in 2009 haben sich bewährt und werden vom PSV verantwortungsvoll genutzt.
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