Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), hat am 10. November bekanntgeben, den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille festzusetzen. Damit liegt man deutlich unterhalb der im Sommer unter dem Eindruck der anhaltenden Corona-Pandemie erstellten Prognose, die von einem Beitragssatz von 2,8 Promille ausging.

Damit beträgt das Beitragsvolumen für 2021 ca. 217 Mio. €. In 2020 waren es 1.487 Mio. € Beitragsvolumen bzw. 4,2 Promille Beitragssatz.

Günstiges Insolvenzgeschehen und außerordentliche Effekte

Gründe für den außerordentlich niedrigen Beitragssatz sind laut dem PSVaG insbesondere die sehr günstigen Entwicklungen der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und deren Auswirkungen auf das Schadenvolumen, sowie die Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen aus dem Vorjahr. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung des Konsortiums der Lebensversicherer. Für das Jahr 2022 geht der PSVaG jedoch nicht von einem erneuten, entlastenden Effekt in dieser Größenordnung, sondern von einem deutlich höheren Beitragssatz aus.

Für die seit diesem Jahr ebenfalls unter dem verpflichtenden Insolvenzschutz des PSVaG stehenden (regulierten) Pensionskassen ist gem. § 30 Betriebsrentengesetz in 2021 ein Beitrag in Höhe von 3 ‰ fällig.

Historischer Beitragsverlauf

In den bisherigen 47 Geschäftsjahren des PSV bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,51 ‰. Bemessungsgrundlage für die Beitragserhebung für Direktzusagen der betriebliche Altersversorgung ist die steuerliche Rückstellung, also der Teilwert gem. § 6a EStG Abs. 3. Im PSVaG sind rund 98.100 Unternehmen Mitglied.

Beitragsverlauf PSV 2021 alpha

 

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