Am 27.11.2024 sind die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit werden die erwarteten Änderungen aus dem Referentenentwurf des BMAS umgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steigt in 2024 um 500 € (West) bzw. 600 € (Ost) im Monat auf 8.050 € bzw. 96.600 € im Jahr. Sie ist damit erstmals der Höhe nach bundeseinheitlich. Damit ist die sogenannte Ost-West Angleichung der Renten nunmehr auch bei der BBG vollzogen und vollständig abgeschlossen.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 6.150 € im Monat. Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV steigt auf 3.745 € monatlich. Auch die Krankenkassen-BBG wird im gesamten Bundesgebiet angehoben, sie beträgt einheitlich 5.512,50 € pro Monat bzw. 66.150 € im Jahr.


Nachstehende Tabelle weist die wesentlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 nochmal aus (Quelle: bundesregierung.de)

 rechengroessen2025 alpha

 

Die Beitragssätze in den Sozialversicherungszweigen

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen auch 2025 18,6 % Beitragssatz zur Rentenversicherung an. Der allgemeine Satz zur Krankenversicherung beträgt weiter 14,6 %. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird aller Voraussicht nach für 2025 auf 2,5 % festgesetzt. Dieser Wert liegt 0,8 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag wieder paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Krankenkassen können den Zusatzbeitrag jedoch individuell festlegen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 01.07.2023 grundsätzlich 3,4 % und der Zuschlag für Kinderlose 0,6 %, sodass für kinderlose Versicherte ein Beitrag von insgesamt 4,0 % zur Pflegeversicherung erhoben wird. Der Abschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag wurde zum 01.07.2023 in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Alter der Kinder neu geregelt.

 

Gemeinsam mit den geltenden Beitragssätzen haben wir die Rechengrößen in der Sozialversicherung tabellarisch zusammengestellt. Diese können Sie hier herunterladen: