Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informiert der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und die Höhe des zu erwartenden Beitragssatzes für 2024.
Der Beitragssatz lag im Jahr 2023 bei 1,9 ‰. Der PSV geht derzeit davon aus, dass der Beitragssatz auch im Jahr 2024 diesen Vorjahreswert nicht überschreiten wird. Damit läge der Beitragssatz voraussichtlich im Mittel der letzten 10 Jahre.
PSV-Beitrag 2024 – Beitragssatz wird 1,9 ‰ voraussichtlich nicht überschreiten
Der PSV berichtet in seiner aktuellen Mitglieder-Information, dass die bisherige Anzahl der Insolvenzen im Kalenderjahr 2024 etwa 26 % über dem Vorjahresniveau liege. Ebenso sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg bei der Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen sowie der unverfallbaren Anwartschaften zu verzeichnen. Dieser liege mit rund 40.000 um ein Viertel über dem Vorjahresniveau. Eine noch deutlichere Steigerung sei mit 50% über dem Vorjahresniveau bei dem Leistungsaufwand zu verzeichnen. Insgesamt zeichne sich bei den Entwicklungen jedoch eine Rückkehr zum üblichen Leistungsaufwand ab. Aufgrund niedriger Insolvenzzahlen in den vergangenen Jahren sei dieser nämlich zunächst gesunken; er gleiche sich mit zuvor bezeichnetem Anstieg nun jedoch wieder an das übliche Niveau an.
Der festzusetzende Beitragssatz 2024 wird durch den Aufwand aus dem Insolvenzgeschehen des laufenden Jahres sowie durch die zur Verfügung stehende Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten und ein günstiges Insolvenzgeschehen zum Jahresende 2023 begünstigten insoweit die im Jahresabschluss 2023 des PSV gebildete Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 630 Mio. Euro, was den erforderlichen Beitragssatz für 2024 um 1,6 Promillepunkte verringern könnte.
Der PSV rechnet demzufolge damit, dass der Beitragssatz 2024 den Vorjahreswert von 1,9 ‰ nicht überschreiten wird, soweit nicht im weiteren Jahresverlauf Großschäden mit erheblichen Schadenvolumina auftreten werden.
Der Beitragssatz des PSV bewegte sich in den bisherigen 50 Geschäftsjahren zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,48 ‰[1].
Der tatsächliche Beitragssatz für das Jahr 2024 wird Anfang November festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen erhalten ihren Beitragsbescheid in der zweiten Novemberhälfte. Einen Vorschuss wird der PSV auch im Jahr 2024 erneut nicht erheben.
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[1] Quelle: Eigene Berechnung. Der PSV gibt den Beitragssatz im „langjährigen Mittel“ mit 2,7 ‰ (zuletzt für 2023/49 Geschäftsjahre) an.