Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, informiert seine Mitgliedsunternehmen turnusgemäß im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz. Aktuell geht er von einem Beitragssatz unter 2,8 ‰ für 2021 aus. Die endgültige Festsetzung erfolgt im November. 2020 betrug der Beitrag 4,2 ‰.
Zurückgehendes Insolvenzgeschehen
Das Schadenvolumen sei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ebenso wie die Anzahl der Insolvenzen wieder zurückgegangen, berichtet der PSV in seiner aktuellen Mitglieder-Information 2021. Der erwartete Beitragssatz sei aber ausdrücklich eine unter Vorbehalt stehende Prognose. Das weitere Insolvenzgeschehen sei weiter mit besonderer Unsicherheit behaftet. Dennoch verzichtet der PSV auch dieses Jahr auf die Erhebung eines Vorschusses für die am Ende eines Kalenderjahres fälligen Beiträge.
Beitragshistorie
In den bisherigen 46 Geschäftsjahren des PSV bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,56 ‰[1].
Sicherung von Pensionskassen
Mit Beginn dieses Jahres begann auch die Beitragspflicht für die Sicherung von Zusagen der betrieblichen Altersversorgung im Durchführungsweg der (regulierten) Pensionskasse (wir berichteten). Der PSV berichtet, dass damit ca. 15.000 zusätzliche Arbeitgeber der Beitragspflicht und Insolvenzsicherung unterfallen und damit 2,9 Mio. weitere Versorgungszusagen gesichert werden.
Für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren wird für die Sicherung dieser Zusagen ein Aufschlag auf den PSV-Beitrag erhoben, um die Unternehmen am Aufbau des Ausgleichsfonds zu beteiligen. Der Beitragssatz für das Jahr 2021 ist für diesen Durchführungsweg festgeschrieben und beträgt insgesamt 3 ‰.
Fazit
Die Entwicklung des Beitragssatzes und Erhöhung der Mitglieder des PSV (die Arbeitgeber) und die damit verbundene Ausweitung der gesicherten Verpflichtungen zeigt, dass die Insolvenzsicherung von Pensionszusagen durch den PSV zwar nicht zum Nulltarif zu haben ist, sie aber der mit weitem Abstand umfassendste, kostengünstigste und berechenbarste Schutz für betriebliche Altersversorgungsverpflichtungen ist. Für die unausweichlichen Schwankungen haben sich die gesetzlich vorgesehenen Glättungsmechanismen auch aufgrund der verantwortungsvollen Nutzung durch den PSV bewährt.
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[1] Quelle: Eigene Berechnung. Der PSV gibt den Beitragssatz im „langjährigen Mittel“ mit 2,8 ‰ an.