Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG  (PSVaG), hat am 6. November bekanntgeben, den Beitragssatz für das Jahr 2020 auf 4,2 Promille festzusetzen.

Beitrag im unteren Bereich der Sommerprognose

Damit liege man im unteren Bereich der im Sommer bereits unter dem Eindruck der Corona-Pandemie erstellten Prognose, die von einem Beitragssatz zwischen 4 und 5 Promille ausging. Die bei der Beitragsfestsetzung zu Grunde gelegte Schadensentwicklung bis zum 30.09. dieses Jahres zeigte sich zuletzt aber freundlicher als erwartet. Der PSVaG verzichtet auch in diesem außergewöhnlichen Jahr zunächst auf die Erhebung eines Beitragsvorschusses für 2021, hält sich die endgültige Entscheidung darüber aber für das erste Halbjahr 2021 offen.

Schadenvolumen deutlich gestiegen

Mit dem Beitragssatz von 4,2 ‰ werden die Mitgliedsunternehmen mit einem Beitragsvolumen von knapp 1,5 Mrd. € belastet. Im Vorjahr waren es „lediglich“ 1,08 Mrd. €. Das tatsächliche Schadenvolumen belaufe sich sogar auf ca. 2 Mrd. €, sagte Hans Melchiors, Mitglied des Vorstands des PSV, heute in einem Webcast. Etwa 500 Mio. € davon können jedoch durch Erträge finanziert werden, u.a. durch ausgelagerte und für die bAV reservierte Mittel von in die Insolvenz gegangenen Unternehmen.

Beitragssatz über historischem Durchschnitt

In den bisherigen 46 Geschäftsjahren des PSV bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz beträgt 2,56 ‰. Bemessungsgrundlage für die Beitragserhebung ist für Direktzusagen der betriebliche Altersversorgung die steuerliche Rückstellung, also der Teilwert gem. § 6a EStG Abs. 3. Im PSVaG sind rund 95.200 Unternehmen Mitglied.

psvbeitrag2020

 

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