Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), informiert seine Mitgliedsunternehmen turnusgemäß im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für das laufende Jahr. Aktuell geht er von einem Beitragssatz für 2020 zwischen 4 und 5 Promille aus. Die endgültige Festsetzung erfolgt im November. 2019 betrug der Beitrag 3,1 ‰.

Gestiegenes Insolvenzgeschehen

Das Schadenvolumen sei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ebenso wie die Anzahl der Insolvenzen gestiegen, berichtet der PSV in seiner aktuellen Mitglieder-Information. Der erwartete Beitragssatz sei aber ausdrücklich eine unter Vorbehalt stehende Prognose. Aufgrund der Corona-Pandemie und dem weiteren Insolvenzgeschehen sei sie mit besonderer Unsicherheit behaftet. Dennoch verzichtet der PSV auch dieses Jahr auf die Erhebung eines Vorschusses für die am Ende eines Kalenderjahres fälligen Beiträge.

Beitragshistorie

In den bisherigen 45 Geschäftsjahren des PSV bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,0 ‰ (2016) und 14,2 ‰ (2009). Der durchschnittliche Beitragssatz über alle Jahre beträgt 2,52 ‰. Diese Entwicklung zeigt, dass die Insolvenzsicherung von Pensionszusagen durch den PSV zwar nicht zum Nulltarif zu haben ist, sie aber der mit weitem Abstand kostengünstigste und berechenbarste Schutz für Altersversorgungsverpflichtungen ist. Für die unausweichlichen Schwankungen haben sich die gesetzlich vorgesehenen Glättungsmechanismen auch aufgrund der verantwortungsvollen Nutzung durch den PSV bewährt.

psvbis2019 alpha

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