Im Urteil X R 23/15 vom 20.09.2016 hat der BFH einem Betriebsrentner die Anwendung der Fünftelungsregelung (§ 34 EStG) auf die Einmalzahlung aus einer Pensionskasse versagt; es mangle an der "Außerordentlichkeit" dieser Einkünfte, da die Kapitalauszahlung bereits in der Versorgungszusage angelegt ist. Darüber hinaus stellt der BFH die Steuerbegünstigung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 bei solchen Konstruktionen generell in Frage, was einige Experten empört. Warum wir zur Besonnenheit aufrufen, lesen Sie in unserer aktuellen bAV-Info.