"pay and forget!" ruft das BMAS; was jetzt? Die bAV oder Ihre Entgeltumwandlung für eine auskömmliche Altersversorgung?; Zielrenten als die neue Sau im bAV-Dorf; die Enthaftung der Arbeitgeber als Alibi für die Restauration der Gewerkschaften durch das BMAS

Zusammenfassung und Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die betriebliche Altersvorsorge als Spielball der Tarifparteien: Wenn Du selber keine Lösung hast, delegiere! In diesem Fall an die Tarifpartner, die dann auch gleich die (80 %) nicht tariflich gebundenen Arbeitnehmer glücklich machen dürfen.  Eine Übersicht über geplante Änderungen durch die bAV-Reform finden Sie in unserer Weihnachtsedition der PBG-Info. Zusammenfassung und Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beitragsbemessungsgrenze (BBG); Rentenversicherung; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung; Jahresentgeltgrenze; Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV

Gute Nachrichten für Unternehmen mit Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds: In 2016 ist der Insolvenzschutz für die betriebliche Altersversorgung durch den PSV kostenlos. Der Beitragssatz zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) beträgt erstmals in seiner Geschichte 0 %.

Kommentar zu den Anmerkungen von Prof. Dr. Ruland zum BGH-Beschluss vom 09.03.2016, XII ZB 540/14, in der FamRZ 2016, Heft 11, 867 ff.

HGB-Rechnungszins auf Basis eines 10-Jahresdurchschnitts für Bilanzjahre mit Beginn ab dem 01.01.2016; die notwendige Alternativberechnung mit 7-Jahresdurchschnitt erhalten Sie bei der PBG ohne Zusatzhonorar

Direktversicherungen und Pensionskassenzusagen werden nicht nur immer renditeschwächer, sondern auch immer komplizierter: Die so genannte versicherungsförmige Lösung muss zeitnah geregelt werden; BAG-Urteil vom 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

Die Renaissance der Deputate in der betrieblichen Altersvorsorge - ein (ernstgemeinter?) Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)

BAG-Urteil vom 19.05.2016 (3 AZR 766/14): Was passieren kann, wenn die bAV eines Geschäftsführers über eine Unterstützungskasse abgewickelt wird, erfahren Sie in der heutigen Ausgabe unserer PBG-Info.

Geschäftsführer arbeiten grundsätzlich immer, so zumindest das BFH-Urteil vom 11.11.2015, I R 26/15 und unterbindet damit Freistellungen im Rahmen von Zeitwertkontenvereinbarungen und behandelt dafür gebildete Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).