Zum 1. Januar 2023 sind neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft getreteten. Damit werden die erwarteten Änderungen aus dem Referentenentwurf des BMAS aus September 2022 umgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steigt um 250 € im Monat auf 7.300 € bzw. 87.600 € im Jahr.

Die Ost-BBG steigt im Rahmen der zu vollziehenden Angleichung an die BBG (West) bis 2024 deutlich um 350 € auf 7.100 € für das Jahr 2023. Im Vorjahr waren die Beitragsbemessungsgrenzen das erste Mal seit langer Zeit gesunken.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 5.550,00 € / Monat (einheitlich für West und Ost). Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV  steigt im Westen auf 3.395 € monatlich; im Osten steigt sie auf 3.290 €. Auch die Krankenkassen-BBG wird im gesamten Bundesgebiet angehoben, sie beträgt einheitlich 4.987,50 € pro Monat bzw. 59.850 € im Jahr.

 

Nachstehende Tabelle weist die wesentlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 nochmal aus:

BMAS Sozialversicherungs Rechengrößenverordnung 2023 alpha

Quelle: bmas.de

 

Auf Beitragsseite bleiben die großen Blöcke unverändert. Zu Änderungen kommt es bei der Arbeitslosenversicherung und beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen auch 2023 18,6 % Beitragssatz zur Rentenversicherung an. Der allgemeine Satz zur Krankenversicherung beträgt weiter 14,6 %. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrags wird im Voraus für 2023 auf 1,6 % festgesetzt. Dieser Wert liegt 0,3-Prozentpunkte über dem Vorjahr. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag wieder paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Krankenkassen können den Zusatzbeitrag jedoch individuell festlegen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung und der Zuschlag für Kinderlose bleibt konstant bei 3,05 % bzw. 0,35 %, sodass für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr ein Beitrag von insgesamt 3,4 % zur Pflegeversicherung erhoben wird.

Die bis auf Ende 2022 befriste Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 % ist ausgelaufen. In 2023 beträgt der Beitragssatz 2,6 %

 

Gemeinsam mit den geltenden Beitragssätzen haben wir die Rechengrößen in der Sozialversicherung tabellarisch zusammengestellt. Diese können Sie hier herunterladen: